Abonnementbedingungen

Diese Abonnementbedingungen regeln zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die rechtlichen Beziehungen zwischen Abonnenten und dem Salzburger Landestheater. Als Spielzeit im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt der Zeitraum jeweils zwischen dem 1. August und dem 31. Juli des Folgejahres.

Vertragsdauer

Mit dem Kauf eines Abonnements aus dem Angebot von Wahl-, Geschenk-, Schnu pper-, Quer durch die Stadt-, Kinder-, Teenie- und Jugendabo schließt der Abonnent mit dem Salzburger Lan­destheater einen auf die jeweilige Spielzeit befristeten Vertrag. Mit dem Kauf jedes anderen Abon­nements aus dem Angebot schließt der Abonnent einen unbefristeten Vertrag, der jeweils bis zum 31. Mai zum Ende der laufenden Spielzeit beidseitig gekündigt werden kann. Es gelten die in der jeweiligen Saison gültigen Abonnementpreise. Die Kündigung des Vertrages hat schriftlich zu er­folgen. Eine vorzeitige Kündigung oder Änderung des Abonnements während der laufenden Spiel­zeit ist nicht möglich. Das Landestheater behält sich allerdings das Recht vor, das Abonnement bei Eintritt eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsrückstand oder missbräuchlicher Ver­wendung, jederzeit außerordentlich zu kündigen.

 

Änderung

Änderungswünsche für die kommende Spielzeit können dem Kartenbüro schriftlich bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit mitgeteilt werden. Etwaige Änderungen des Spielplans bleiben dem Salzburger Landestheater vorbehalten.


Bezahlung

Die Bezahlung des Abonnements hat nach Zusendung der Reservierungsbestätigung bzw. der Rechnung innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen. Karten können erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgegeben werden. Ein Einzahlungsbeleg oder ähnliches gilt nicht als Nachweis einer beglichenen Rechnung. Nur bei Zahlungseingang bis jeweils zum 31. Juli können wir Ihren Sitzplatz in der kommenden Spielzeit für unbefristete Abonnements garantieren.


Abokarte

Die Eintrittskarten für die Vorstellungstermine des Abonnements werden nach vollständiger Be­zahlung als Print@home-/E-Eintrittskarten zugesandt oder vom Kartenbüro als Abonnementkarte zur Verfügung gestellt. Sie sind frei übertragbar. Abonnements, deren Erwerb an bestimmte Vo­raussetzungen gebunden sind (z.B. Kinder und Jugend, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener, Studierende < 30 Jahren, sowie Senioren) dürfen nur von Personen genutzt und an Personen weitergege­ben werden, welche die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Für versäumte oder nur teilweise in Anspruch genommene Vorstellungen kann kein Ersatz geleistet werden.


Termintausch

Im Rahmen des Abonnements sind die Vorstellungstermine fest vorgegeben. Abonnenten haben die Möglichkeit einen Termintausch in ausgewählte Termine derselben Produktion bei Verfügbar­keit von Karten in derselben Kategorie vorzunehmen. Hierfür wird jeweils eine Tauschgebühr von€ 5 berechnet. Ein Termintausch ist bis spätestens 3 Werktage vor der Vorstellung möglich. Ein Tausch ist online im Webkonto oder gegen Vorlage der Abokarte im Kartenbüro möglich. Ein be­reits getätigter Termintausch kann nicht rückgängig gemacht werden. Im Zuge des Termintau­sches erhält der Abonnent eine Platzkarte für den neuen Vorstellungstermin. Diesbezüglich hat der Abonnent gegenüber dem Salzburger Landestheater keinen Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der gleichen Sitzplätze wie am ursprünglich erworbenen Abotermin. Bei Nichtbeanspruchung der erhaltenen Tauschkarte verfällt diese ersatzlos. Eine Rückzahlung in bar bzw. eine Gutschrift für nicht eingelöste Tauschkarten ist nicht möglich. Für den Termintausch der PLUS-Vorstellung wird eine Storno- und Umbuchungsgebühr von€ 5 verrechnet.


Weitere Abovorteile

Die Abokarte gilt an den eingetragenen Spieltagen als Verbundfahrkarte auf allen Bus- und Bahnli­nien des SW in der Kernzone Salzburg inkl. der Linie 24 von Freilassing Sonnenfeld bis Ferdinand­Hanusch-Platz ab 4 Stunden vor Vorstellungsbeginn bis zum jeweiligen Betriebsende (ausgenom­men sind alle Kinder-, Teenie-, Jugend-, Geschenk-, Schnupper- und Wahlabos). Eine Aufzahlung für die jeweils 1. Zone nach der Kernzone ist möglich. Abonnenten erhalten einen Rabatt von 20 % beim Kauf zusätzlicher Karten zu Ihrem Abotermin sowie einen Rabatt von 10 % beim Kauf von Kar­ten für andere reguläre Vorstellungen. Dies gilt nicht bei bestimmten von der Theaterleitung vorab festgelegten Vorstellungen sowie für alle Kinder-, Teenie-, Jugend-, Geschenk-, Schnupper- und Wahlabos. Bei ausgewählten Abos besteht die Möglichkeit, eine vorbestimmte Vorstellung (PLUS Vorstellung) mit einem Rabatt von bis zu 40 % auf das reguläre Einzelticket der jeweiligen Abokate­gorie hinzuzubuchen. Die Buchung der Plätze erfolgt nach Verfügbarkeit.

Der Stammplatz kann für die PLUS-Vorstellung nicht garantiert werden. Bei Verlängerung eines be­stehenden Abonnements muss die Bestellung der PLUS-Vorstellung bis spätestens 31. Mai schrift­lich oder persönlich im Kartenbüro bekanntgegeben werden.


Wahlabos

Das Wahlabo ist eine spezielle Form des Abos, bei welchem beim Kauf lediglich die Anzahl von Vor­stellungen und die Preiskategorie festgelegt werden. Das Wahlabo ist übertragbar. Das Joker Wahl­abo darf nur an berechtigte Personen(< 30 Jahren) übertragen werden. Wahlabonnenten steht es frei, Vorstellungen und Termine innerhalb der Spielzeit, für die das Wahlabo ausgegeben wurde, selbst zu wählen (nach Verfügbarkeit von Karten in der gleichen Kategorie). Je Vorstellungstermin können aus einem Wahlabo maximal 2 Plätze eingelöst werden. Ausgenommen sind Premieren, Silvestervorstellungen, Theaterball, Gastspiele, Galaveranstaltungen, Kooperationsveranstaltungen und weitere vorab bestimmte Veranstaltungen. Für „Tosca" im Großen Festspielhaus ist eine Auf­zahlung in der Höhe von 20 € zu leisten, (im Joker-Wahlabo in Höhe von 10 €). Mit dem Joker­Wahlabo für Jugendliche (Kinder und Jugend, Lehrlinge, Präsenz-, Zivildiener, und Studierende< 30 Jahren) können Karten ab der 4. Kategorie gebucht werden.

Das Wahlabo endet mit der letzten Vorstellung der jeweiligen Saison. Reservierte und nicht abge­holte Karten und nicht konsumierte Vorstellungen verfallen zu Saisonende ersatzlos. Bereits ausge­gebene Karten können bis 3 Werktage vor der Vorstellung gegen eine Storno- und Umbuchungs­gebühr von 5 € im Webkonto oder gegen Vorlage der Originalkarten im Kartenbüro, getauscht werden.


Abonnenten werben Abonnenten

Bei erfolgreicher Vermittlung eines neuen Abonnenten für eine große Aboreihe mit mindestens sechs Vorstellungen in den Spielstätten des Salzburger Landestheaters erhalten bestehende Abon­nenten je eine Freikarte für eine von der Theaterleitung festgelegte Produktion. An der Aktion teil­nahmeberechtigt sind Abonnenten des Salzburger Landestheaters der laufenden und der folgen­den Spielzeit. Vermittelt werden dürfen nur Personen, die zum Zeitpunkt des Neuabschlusses noch kein eigenes oder fremdes Abo besitzen oder nutzen. Die Aktion gilt bis 31. Oktober. Neuabonnen­ten müssen von den bestehenden Aboinhabern schriftlich bekanntgegeben werden. Änderungen sind vorbehalten. Rechtsansprüche auf bestimmte Vorstellungstermine oder Sitzplätze bestehen nicht. Ausgenommen sind alle Kinder-, Teenie-, Jugend-, Geschenk-, Schnupper- und Wahlabos, sowie Quer durch die Stadt Abos.


Besondere Regelungen

Die Abonnementbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen im Kartenbüro sowie auf der Internetseite des Salzburger Landestheaters (www.salzburger-landestheater.at) zur Einsicht auf. Sie gelten in ihren jeweils aktuellen Fassungen.


Stand: März 2026


Salzburger Landestheater
Schwarzstr. 22
5020 Salzburg