Bedingungen für Theaterbesuche während der COVID-19-Pandemie
Regelungen nach dem Präventions- und Sicherheitskonzept / Stand 15.12.2021
Zu den Häufig gestellten Fragen
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist eine Aufrechterhaltung des Spielbetriebes nur unter gewissen Voraussetzungen möglich, die eine Abänderung der bisherigen Geschäftsbedingungen und Abobedingungen zur Folge haben. Das Salzburger Landestheater hat in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde ein Präventionskonzept erarbeitet, sodass die Vorgaben der Bundesregierung zur Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Eindämmung der COVID-19-Pandemie umgesetzt werden. Insbesondere werden dadurch die behördlichen Vorgaben nach der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 537/2021 vom 10. Dezember 2021) umgesetzt.
Das Landestheater Salzburg behält sich vor, die untenstehenden Regelungen und Bedingungen für Theaterbesuche während der COVID-19-Pandemie bei einem Anstieg der Infektionszahlen und bei einer Änderung der Rechtslage an die jeweils geltende Rechtslage anzupassen. Auf Grund der zur Eindämmung von Weiterverbreitungen der Seuche gegebenenfalls notwendigen dynamischen und raschen Anpassung der Rechtslage, können Einschränkungen der Theaterbesuche im Vergleich zu den in der Vergangenheit üblichen Theaterbesuchen nicht immer vermieden werden, welche jedoch zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit aller beteiligten Personen gerechtfertigt sind.
Es gelten daher in Abweichung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu den Abobedingungen derzeit nachstehende besondere Bedingungen:
- Personalisierung von Eintrittskarten
- Die Vorstellungen des Salzburger Landestheaters können bei voller Platzkapazität stattfinden. Das Publikum sitzt auf nummerierten und fest zugeordneten Plätzen. Sofern auf Grund von geänderten seuchenrechtlichen Rahmenbedingungen Abweichungen, bspw. durch neu eingeführte Abstandsregelungen, erforderlich werden, behält sich das Landestheater entsprechende Änderungen in der Platzzuteilung ausdrücklich vor.
- Es werden ausschließlich Eintrittskarten in personalisierter Form unter Angabe von Namen und Kontaktdaten des Kartenkäufers ausgegeben. Der Name des Käufers wird auf den Eintrittskarten abgedruckt. Bei Besuchergruppen werden ebenso Namen und Kontaktdaten der Personen erfasst und der Name der Personen nach Möglichkeit auf der jeweiligen Karte abgedruckt.
- Der Käufer hat dem Landestheater Salzburg bei Erwerb von Karten Vor- und Familiennamen, Telefonnummern und sofern vorhanden Emailadressen von sich und seinen Begleitpersonen bekannt zu geben. Im Falle von Besuchergruppen, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörige volljährige Person ausreichend. Die Daten werden durch das Salzburger Landestheater ausschließlich zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung verarbeitet und werden auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde dieser übermittelt.
- Der Weiterverkauf oder die Weitergabe von ausgegebenen personalisierten Karten sind untersagt. Eine Abänderung einer bereits auf eine bestimmte Person personalisierte Karte kann nur durch das Kartenbüro des Salzburger Landestheaters erfolgen. Eine Umpersonalisierung wird auf Anfrage im Kartenbüro vorgenommen.
- Allgemeine Regeln zum Veranstaltungsbesuch und Sicherheitsmaßnahmen:
- Der Besuch von Veranstaltungen erfolgt auf eigener Verantwortung. Das Salzburger Landestheater kann bei aller Sorgfalt und Einhaltung des Präventionskonzepts keine Haftung für Ansteckungen oder von den Behörden verhängte Einschränkungen wie Quarantäne oder Verkehrsbeschränkungen bzw. daraus resultierende Folgeschäden übernehmen. Davon ausgenommen sind Ansteckungen, welche auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Theaterpersonal im Theater zurückzuführen ist. Der Besucher hat in diesem Fall die Kausalität des grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens für die konkrete Ansteckung zu beweisen.
- Es kann ausschließlich dem auf der personalisierten Karte Genannten Einlass gewährt werden. Bei Besuchergruppen kann nur den jeweils genannten und mit Daten erfassten Personen Einlass gewährt werden.
- Ein Einlass erfolgt gemäß § 10 Abs 6 6. COVID-19-SchuMaV nur dann, wenn der Theaterbesucher einen 2G-Nachweis in der geforderten Form vorweisen kann und die Kontaktdaten gem. § 19 6. COVID-SchuMaV im geforderten Umfang erhoben wurden. Der Besucher hat den Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Als 2G-Nachweis gelten die in § 2 Abs 2 Z 1 und Z 2 6. COVID-19-SchuMaV genannten Nachweise. Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises gilt nicht im Falle der Erfüllung eines Ausnahmetatbestandes des § 21 6. COVID-19-SchuMaV.
Der Theaterbesucher hat während des Besuchs eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertige genormten Standard zu tragen (§ 10 Abs 6 6. COVID-19-SchuMaV) sofern kein Ausnahmetatbestand des § 21 Abs 4, Abs 5 oder Abs 6 6. COVID-19-SchuMaV erfüllt wird.
- Den Sicherheitsvorschriften ist von den Theaterbesuchern Folge zu leisten. Ein beharrliches Zuwiderhandeln gegen diese Sicherheitsvorschriften kann notwendigenfalls dazu führen, dass betreffenden Personen der Zutritt zum Theater verweigert wird oder betreffende Personen zum unmittelbaren Verlassen des Theaters aufgefordert werden. In diesem Fall wird der Kaufpreis nicht rückerstattet. Das Theaterpersonal ist angewiesen, die Theaterbesucher auf adäquates Verhalten hinzuweisen und auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften hinzuwirken.
- Die Veranstaltungen dürfen nur bei vollständiger Freiheit der einschlägigen COVID-19-Symptome besucht werden. Besuchern mit Krankheitssymptomen kann der Zutritt zum Theater untersagt werden. Personen die der COVID-19-Risikogruppe (gemäß Definition nach der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung) angehören, werden ersucht von einem Theaterbesuch Abstand zu nehmen. Im Verhinderungsfall wird empfohlen, Kontakt zum Kartenbüro des Salzburger Landestheaters aufzunehmen.
- Das Publikum wird ggf. auf die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer FFP2-Maske hingewiesen. Auf ausreichend Abstand zwischen Personen und Besuchergruppen sollte geachtet werden. Das Verweilen auf Zu- und Abgangsflächen ist untersagt.
- Die Theaterbesucher werden angehalten von den Desinfektionsmöglichkeiten im Theater Gebrauch zu machen.
- Die Theaterbesucher haben dem Besucherwegsystem, den Hinweisschildern und Abstandsregelungen im Theater Folge zu leisten.
- Die Öffnung des Hauses erfolgt 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Der Zuschauerraum wird 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn für Besucher geöffnet. Ein Eintreffen am Veranstaltungsort wird bis spätestens 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn empfohlen.
- Zuspätkommenden Gästen kann in der Regel kein Einlass gewährt werden.
- Nur der auf der Eintrittskarte angedruckte Sitzplatz darf eingenommen werden. Das Umsetzen auf freigebliebene Sitzplätze ist nicht erlaubt.
- Die Regelung für die Annahme und Aufbewahrung der Garderobe kann je nach Spielstätte und Vorstellung gesondert geregelt werden. Die Gäste werden darüber nach Möglichkeit im Vorfeld sowie in jedem Fall vor Ort informiert und haben die diesbezüglichen Regelungen zu befolgen. Das gastronomische Angebot im Rahmen der Vorstellungen kann ggf. nur in stark eingeschränkter Form erfolgen bzw. nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Beim Verlassen des Zuschauerraums ist von den Besuchern auf einen geregelten Ablauf und die Einhaltung von ausreichend Abstand zu anderen Personen und Besuchergruppen zu achten. Es ist den Anweisungen der Mitarbeiter des Salzburger Landestheaters Folge zu leisten.
- Den Sicherheitsvorschriften ist durch die Besucher Folge zu leisten. Um die Gesundheit von Mitmenschen und auch die Durchführung der Veranstaltungen des Veranstaltungsprogramms des Salzburger Landestheater nicht zu gefährden, ist die Mitwirkung der Besucher und Umsetzung der Sicherheitsvorschriften erforderlich.
- Das Salzburger Landestheater behält sich vor, entsprechend dem aktuell gültigen Präventionskonzept für den Proben- und Veranstaltungsbetrieb des Salzburger Landestheaters, der Entwicklung des Pandemiegeschehens und den rechtlichen Rahmenbedingungen (temporäre) Änderungen der in Punk 2. enthaltenen Regeln zum Veranstaltungsbesuch und den enthaltenen Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen.
- Das Landestheater Salzburg wird über die jeweils aktuell geltenden Maßnahmen und deren Änderung über die vorhandenen Kommunikationskanäle des Salzburger Landestheaters sowie vor Ort durch das Einlasspersonal die Besucher informieren.
- Datenschutz:
Es gelten die Bestimmungen und Informationen der auf der Homepage des Salzburger Landestheaters unter www.salzburger-landestheater.at veröffentlichten sowie an der Kassa im Landestheater aufliegenden Datenschutzmitteilung. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Besucherdaten in Zusammenhang mit den personalisierten Eintrittskarten gespeichert werden. Dabei handelt es sich um Name, Adresse, Telefonnummer und Emailadresse. Diese Daten werden bei Covid-19 Verdachtsfällen an die Gesundheitsbehörde weitergegeben um eine schnellstmögliche Verständigung der möglicherweise betroffenen Personen zu gewährleisten.
Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO auf Grund eines überwiegenden berechtigten Interesses am Gesundheitsschutzes der Kontaktpersonen, im Sinne einer raschen Erreichbarkeit im Infektionsfalle, gerechtfertigt. Die Daten werden für einen Zeitraum von 28 Tagen nach Veranstaltungsbesuch gespeichert und danach gelöscht, sofern kein Verdachts- oder Infektionsfall aufgetreten ist oder aus anderen berechtigten Gründen eine längere Speicherung gerechtfertigt ist.
- Schlussbestimmungen:
- Das Salzburger Landestheater behält sich eine Abänderung der AGB, Abobedingungen und dieser Bedingungen vor, sofern eine Abänderung auf Grund einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung der Ausbreitung des COVID-19-Viruses für Veranstaltungen bzw. den Theaterbetrieb notwendig werden sollte.
- Diese Bedingungen gelten als lex specialis zu den allgemeinen Regelungen in den AGB (Stand Mai 2018, abrufbar unter https://www.salzburger-landestheater.at/de/seiten/agb.html) und Abobedingungen (Stand 04.03.2021, abrufbar unter https://www.salzburger-landestheater.at/de/seiten/abobedingungen-20-21.html) und gehen diesen vor, soweit sie widerstreitende Regelungen enthalten.
- Diese Bedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache auf. Im Falle von Abweichungen der beiden Varianten gilt die deutsche Version als maßgeblich.