Abobedingungen

Diese Abonnementbedingungen regeln zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die rechtlichen Beziehungen zwischen Abonnenten und dem Salzburger Landestheater. Als Spielzeit im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt der Zeitraum jeweils zwischen dem 1. August und dem 31. Juli des Folgejahres.

VERTRAGSDAUER
Mit dem Kauf eines Abonnements aus dem Angebot von Wahl-, Geschenk-, Schnupper-, Quer durch die Stadt-, Kinder-, Teenie- und Jugendabo schließt der Abonnent mit dem Salzburger Landestheater einen auf die jeweilige Spielzeit befristeten Vertrag. Mit dem Kauf jedes anderen Abonnements aus dem Angebot schließt der Abonnent einen unbefristeten Vertrag, der jeweils bis zum 31. Mai zum Ende der laufenden Spielzeit beidseitig gekündigt werden kann. Die Kündigung des Vertrages hat schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) zu erfolgen. Eine vorzeitige Kündigung oder Änderung des Abonnements während der laufenden Spielzeit ist nicht möglich. Das Landestheater behält sich allerdings das Recht vor, das Abonnement bei Eintritt eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsrückstand oder missbräuchlicher Verwendung, jederzeit außerordentlich zu kündigen.

ÄNDERUNG
Änderungswünsche für die kommende Spielzeit können dem Kartenbüro schriftlich bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit mitgeteilt werden. Etwaige Änderungen des Spielplans bleiben der Bühne vorbehalten.

BEZAHLUNG
Die Bezahlung des Abonnements hat nach Zusendung der Rechnung innerhalb der auf dem Zahlschein angegebenen Frist zu erfolgen. Karten können erst nach Zahlungseingang auf dem Konto des Salzburger Landestheaters ausgegeben werden. Ein Einzahlungsbeleg oder ähnliches gilt nicht als Nachweis einer beglichenen Rechnung. Nur bei Zahlungseingang bis jeweils zum 31. Juli können wir Ihren Sitzplatz in der kommenden Spielzeit für unbefristete Abonnements garantieren.

ABOKARTEN
Die Abokarte mit allen Vorstellungsterminen wird nach vollständiger Bezahlung der Rechnung auf dem Postweg versandt. Sie ist frei übertragbar. Nur vollständige Abokarten berechtigen zum Eintritt. Abokarten, deren Erwerb an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind (z. B. Schüler, Lehrlinge, Studierende < 30 Jahren sowie Senioren) dürfen nur von Personen genutzt und an Personen weitergegeben werden, welche die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Für versäumte oder nur teilweise in Anspruch genommene Vorstellungen kann kein Ersatz geleistet werden.

TERMINTAUSCH
Im Rahmen des Abonnements sind die Vorstellungstermine fix vorgegeben. Abonnenten haben einmal pro Spielzeit die Möglichkeit, einen Termintausch gratis vorzunehmen. Für jeden weiteren Termintausch wird bei Ausgabe der Tauschkarte eine Bearbeitungsgebühr von 5 € berechnet (Ausnahme: Premierenabo). Ein Termintausch ist bis spätestens 3 Werktage vor der Vorstellung möglich (nach Verfügbarkeit von Karten gleicher Kategorie). Voraussetzung ist die Vorlage der originalen Abokarte. Der ursprüngliche Termin verfällt, eine automatische Reservierung für einen Alternativtermin wird nicht vorgenommen. Ein bereits getätigter Termintausch kann nicht rückgängig gemacht werden. Im Zuge des Termintausches erhält der Abonnent eine Platzkarte für den neuen Vorstellungstermin. Diesbezüglich hat der Abonnent gegenüber dem Salzburger Landestheater keinen Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der gleichen Sitzplätze wie am ursprünglich erworbenen Abotermin. Bei Nichtbeanspruchung der erhaltenen Tauschkarte verfällt diese ersatzlos. Eine Rückzahlung in bar bzw. eine Gutschrift für nicht eingelöste Tauschkarten ist nicht möglich.

WEITERE ABOVORTEILE
Die Abokarte gilt an den eingetragenen Spieltagen als Verbundfahrkarte auf allen Bus- und Bahnlinien des SVV in der Kernzone Salzburg inkl. der Linie 24 von Freilassing Sonnenfeld bis Ferdinand-Hanusch- Platz ab 4 Stunden vor Vorstellungsbeginn bis zum jeweiligen Betriebsende (ausgenommen sind alle Kinder-, Teenie-, Jugend-, Geschenk-, Schnupper- und Wahlabos). Eine Aufzahlung für die jeweils 1. Zone nach der Kernzone ist möglich. Eine Abotauschkarte gilt nur in Kombination mit der originalen Abokarte als Verbundfahrkarte. Abonnenten erhalten einen Rabatt von 20 % beim Kauf zusätzlicher Karten zu Ihrem Abotermin sowie einen Rabatt von 10 % beim Kauf von Karten für andere reguläre Vorstellungen. Dies gilt nicht bei bestimmten von der Theaterleitung vorab festgelegten Vorstellungen sowie für alle Kinder-, Teenie-, Jugend-, Geschenk-, Schnupper- und Wahlabos. Bei speziell gekennzeichneten Abos („Abo PLUS“) besteht die Möglichkeit, eine vorbestimmte Vorstellung mit einem Rabatt von bis zu 40 % auf das reguläre Einzelticket der jeweiligen Abokategorie dazu zu buchen. Die Buchung der Plätze erfolgt nach Verfügbarkeit. Der Stammplatz kann für die PLUS-Vorstellung nicht garantiert werden. Bei Verlängerung eines bestehenden Abonnements muss die Bestellung der PLUS-Vorstellung bis spätestens 31. Mai schriftlich oder persönlich im Kartenbüro bekanntgegeben werden.

WAHLABOS
Das Wahlabo ist eine spezielle Form des Abos, bei welchem beim Kauf lediglich die Anzahl von Vorstellungen und die Preiskategorie festgelegt werden. Das Wahlabo ist übertragbar (Joker Wahlabo – nur an berechtigte Personen < 30 Jahre). Wahlabonnenten steht es frei, Vorstellungen und Termine innerhalb der Spielzeit, für die das Wahlabo ausgegeben wurde, selbst zu wählen (nach Verfügbarkeit von Karten gleicher Kategorie). Ausgenommen sind Premieren, Silvestervorstellungen, Theaterball, Gastspiele, Galas, Kooperationsveranstaltungen und weitere vorab bestimmte Sonderveranstaltungen. Für „Aida“ in der Felsenreitschule ist eine Aufzahlung in der Höhe von 20 € zu leisten (Jokerwahlabo 10 €). Das Wahlabo endet mit der letzten Vorstellung der jeweiligen Saison. Reservierte und nicht abgeholte Karten und nicht konsumierte Vorstellungen verfallen zu Saisonende ersatzlos. Bereits ausgegebene Karten können bis 3 Werktage vor der Vorstellung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 €, gegen Vorlage der Originalkarten, getauscht werden. Beim Joker-Wahlabo für Jugendliche (Schüler, Lehrlinge, Studierende < 30 Jahren) richtet sich die Platzkategorie nach dem Buchungszeitpunkt.

ABONNENTEN WERBEN ABONNENTEN
Bei erfolgreicher Vermittlung eines neuen Abonnenten für eine Aboreihe mit mindestens acht Vorstellungen in den Spielstätten des Salzburger Landestheaters erhalten bestehende Abonnenten je eine Freikarte für eine von der Theaterleitung festgelegte Produktion. An der Aktion teilnahmeberechtigt sind Abonnenten des Salzburger Landestheaters der laufenden und der folgenden Spielzeit. Vermittelt werden dürfen nur Personen, die zum Zeitpunkt des Neuabschlusses noch kein eigenes oder fremdes Abo besitzen oder nutzen. Die Aktion gilt bis 31. Oktober. Neuabonnenten müssen von den bestehenden Aboinhabern schriftlich bekanntgegeben werden. Teilnahmeformulare liegen im Kartenbüro auf. Änderungen sind vorbehalten. Rechtsansprüche auf bestimmte Vorstellungstermine oder Sitzplätze bestehen nicht.

BESONDERE REGELUNGEN
Die Abonnementbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen im Kartenbüro sowie auf der Internetseite des Salzburger Landestheaters (www.salzburger-landestheater. at) zur Einsicht auf. Sie gelten in ihren jeweils aktuellen Fassungen.

Stand: 24.03.2023